Entsorgung / Rücknahme

Als Anbieter von Recyclingprodukten nehmen wir natürlich gerne leere und verbrauchte Patronen zurück. Bitte nur Laserdruckerpatronen! Um auch in diesem Prozess der Umwelt gerecht zu werden, bitten wir Sie nur ab 10er-Pakete an uns zu versenden um unnötigen CO2 Ausstoß zu vermeiden. Haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der niedrigen Marge das Porto für die Zurücksendung der leeren Druckerpatronen nicht übernehmen können.

Dennoch wollen wir Ihr Umweltbewusstsein honorieren.

Für jedes von Ihnen zurückgesendete 10'er Paket gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 15% auf Ihren nächsten Kauf.

 

Batterie- & Elektrogesetz

Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen- Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Entsorgung von Elektro- & Elektronikgeräten (ElektroG)

Hinweise zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):

Seit dem 24.03.2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte gem. § 6 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG nicht mehr dem Hausmüll zur Entsorgung zugeführt werden, sondern Sie sind verpflichtet, ein Altgerät nach Gebrauch einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Bringen Sie daher Elektro- und Elektronikartikel nach ihrer Lebensdauer zu ihrer regionalen Sammelstelle. Die Rücknahme ist für Endverbraucher kostenlos. Möglicherweise holen die kommunalen Entsorgungsträger die Altgeräte auch beim Enderbraucher im privaten Haushalt ab. Wir empfehlen, sich über den für Sie jeweils gültigen lokalen Abfallkalender oder aber bei Ihrer Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zu informieren.
Bedeutung des Symbols nach ElektroG

Anhand des Symbols zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie unten ausgestaltet.

Hinweise zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung solcher Daten auf den zu entsorgenden Geräten sorgen müssen!

Elektrosymbol

 

Bitte entsorgen Sie Leertoner nicht in der Mülltonne!!! Danke!